Audiodeskription – was ist das eigentlich?

Audiodeskription ist die hörbare Beschreibung visueller Eindrücke. Sie ermöglicht blinden und sehbehinderten Menschen die Teilhabe an einem Film, aber auch eines Theaterstücks, einer Oper oder den Besuch von Museen und Ausstellungen. Bei einer Filmbeschreibung werden alle visuellen Eindrücke, die für das Verständnis (und das ästhetische Erleben) des Films wichtig sind, in Sprache übersetzt. Dazu gehören Orte, Landschaften, das Aussehen von Personen, deren Handlungen, Mimik und Gestik – aber auch filmische Stilmittel, Kameraführung und Schnitt. Diese knappen Beschreibungen sind in den Dialog- und Geräuschpausen zu hören. Im Zusammenspiel / Zusammenwirken von Dialogen, Geräuschen, Musik und Beschreibung ist aus dem Film ein Hörfilm geworden.

Für blinde und sehbehinderte Zuschauer entsteht dadurch ein ganzheitlicher Eindruck des Filmgeschehens. Sie können den Film wie Sehende ohne fremde Hilfe verstehen und als ästhetisches Gesamtkunstwerk erleben.

In schwarz-weiß: Eine Frauenhand ist lauschend hinter ein Ohr gelegt
Finger streichen über Blindenschrift
In schwarz-weiß: Eine Hand liegt in einer anderen

Warum Audiodeskription wichtig ist

Laut Weltgesundheitsorganisation leben allein in Deutschland rund 1,2 Millionen blinde und sehbehinderte Menschen. Jedes Jahr erblinden durchschnittlich 28.000 Menschen. Und in unserer alternden Gesellschaft werden es mehr. Viele blinde Menschen vereinsamen oder leben sehr isoliert. Gerade ältere Menschen mit einer Sehschwäche haben zunehmend weniger soziale Kontakte. Umso wichtiger ist es, Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe zu schaffen.

Medien und Kunst sind ein wichtiger Bestandteil unseres sozialen und kulturellen Lebens. Ein TV-Event, ein Kino- oder Theaterbesuch, ein Opernabend oder der Genuss einer Ausstellung –  das alles schafft gemeinsame Erlebnisse und gibt Anlass für Gesprächsstoff. Durch Audiodeskription erhalten Blinde und Sehbehinderte barrierefreien Zugang zu den visuellen Medien. So können sie (fast) wie Sehende und ohne fremde Hilfe am sozialen und kulturellen Leben teilhaben.

Wie entsteht ein Hörfilm?

Die Audiodeskription ­ – auch AD genannt – wird idealerweise im Team mit sehenden und blinden Filmbeschreibern erstellt. Dem blinden oder sehbehinderten Team-Mitglied kommt dabei die Rolle der entscheidenden und qualitätssichernden Instanz zu. Gemeinsam setzen die Beschreiber die visuellen Eindrücke so präzise und adäquat wie möglich in Sprache um.

Szene für Szene werden zunächst die Dialog- und Geräusch-Lücken ermittelt, dann die handlungs- und ästhetisch relevanten Bilder so beschrieben, dass der Text in die meist sehr kleinen Lücken passt. Dabei werden die Texte immer wieder probeweise eingesprochen und abschließend in einem Gesamtdurchlauf noch einmal alles auf Stimmigkeit überprüft.

Die Erstellung eines AD-Manuskripts für einen 90-minütigen Spielfilm dauert in der Regel 5-6 Arbeitstage. Im Anschluss erfolgt die Aufnahme mit professionellen, eigens geschulten Sprechern im Tonstudio und die Abmischung der neuen Tonspur.

Diese Audiodeskriptionen stellen für die Auftraggebenden und Veranstalter:innen einen Aufwand dar, der Geld kostet. Kosten entstehen durch

  • Auftragskalkulation und -steuerung
  • Arbeiten der sehenden und der blinden Autor:innen
  • Arbeiten der sehenden und blinden Redakteur:innen
  • technisch-künstlerische Umsetzung:  Tonstudio (Studiomiete, Tontechnik, Tonregie, Sprecher:innen)
  • Bei Live-AD: Sprecher:innen, Bild- und Tonübertragung, Sprecherkabine/geeigneter  Arbeitsplatz
  • technische Voraussetzungen (Audiosysteme etc.)

Was kostet eine Audiodeskription?

Honorare sind frei verhandelbar. Ihre Höhe richtet sich in der Regel nach

  • Komplexität der Aufgabe
  • Erfahrung, Reputation und Spezialisierung der Autorin/des Autors

Die Mindesthonorar-Empfehlungen beziehen sich auf einzelne Autoren. Teamarbeit sollte nach Anzahl der Beschreibenden honoriert werden.

Wir empfehlen, folgende Mindesthonorare für Autor:innen pro Minute Bildmaterial nicht zu unterschreiten (Stand 2023):

Texten:

Art des Projekts Honorar für den Erstautoren pro
Minute Filmmaterial
Zusätze
Spielfilm TV 15,50 € Inkl. < 20 Untertitel
Spielfilm Kino 17,00 € Inkl. < 20 Untertitel
Serie 14,50 €
Serie Streaming 15,50 €
Dokumentation TV 14,00 €
Naturdokumentation TV 15,00 €
Kurzfilm 25,00 €

Redaktion/Lektorat

  Honorar pro Minute Material Zusätze
Sehender 4,00 € Inkl. < 20 Untertitel
Blinde/eingeschränkt Sehende 3,50 €

Die Empfehlungen für den Bereich Theater veröffentlichen wir in Kürze.

Blinde müssen draußen bleiben?

Seit einiger Zeit werden aus Kostengründen vermehrt Einzelautoren mit der Erstellung von Audiodeskriptionen beauftragt. Die meisten Auftraggeber leisten sich zwar noch die Redaktion durch einen blinden oder sehbehinderten Filmbeschreiber – doch das Honorar für die Beteiligung unserer blinden und sehbehinderten Autoren und Autorinnen am Beschreibungsprozess möchte man sparen. So fällt nicht nur die entscheidende qualitätssichernde Kontrollinstanz weg, sondern für unsere blinden und sehbehinderten Kollegen und Kolleginnen deren Job und Existenzgrundlage.

Die in Hörfilm e.V. zusammengeschlossenen blinden und sehenden Filmbeschreiber setzen sich nach wie vor für eine maßgebliche Beteiligung der blinden und sehbehinderten Autoren ein.

Wir machen uns stark für die Qualität von Audiodeskriptionen!

Seit seiner Gründung vor 15 Jahren macht sich der Hörfilm e.V. für die Einhaltung von Qualitätsstandards stark. Mehr noch: Hörfilm e.V. hat schon früh eigene Qualitätsstandards für die Erstellung von Hörfilmfassungen entwickelt. Diese Kriterien wurden gemeinsam mit Blinden und Sehbehinderten erarbeitet, um eine anspruchsvolle Audiodeskription zu garantieren. Dazu zählt auch die Einbindung eines blinden oder sehbehinderten Filmbeschreibers bei der Erstellung des Manuskripts.

Jedes unserer Mitglieder hat an einem Ausbildungsseminar für Filmbeschreiber teilgenommen. Um die Qualität zu wahren, veranstalten wir regelmäßig Fortbildungsseminare. Das zahlt sich aus: Immer wieder stehen Mitglieder von Hörfilm e.V. bei der Verleihung des Deutschen Hörfilmpreises auf dem Siegertreppchen. Fast jedes Jahr gewinnen Mitglieder von Hörfilm e.V. den Deutschen Hörfilmpreis. Sie genießen die höchste Auszeichnung, die es für den Hörfilm in Deutschland gibt.

Unsere inhaltlichen Standards für Audiodeskriptionen

  • Der Film muss als Gesamtkunstwerk erhalten bleiben.
  • Die Filmhandlung wird detailliert und folgerichtig beschrieben.
  • Die Informationen werden erst dann gegeben, wenn auch der Sehende sie bekommt.
  • Die Beschreibung soll objektiv sein.
  • Die Beschreibung erfolgt in den Dialog- und Geräuschpausen.
  • Die Filmmusik wird als wichtiges Stilelement eines Films berücksichtigt.

Unsere sprachlichen Standards für Audiodeskriptionen

  • Die Beschreibung wird dem Genre und der Stimmung eines Films angepasst.
  • Die Beschreibung besteht aus kurzen, verständlichen Sätzen.
  • Der Satzbau wird variiert, Wortwiederholungen kurz hintereinander werden vermieden.

Meilensteine der Qualitätssicherung

2015 haben wir uns gemeinsam mit den neun Landesrundfunkanstalten der ARD, ORF, SRF Schweizer Radio und Fernsehen, ZDF, die Deutsche Hörfilm gGmbH und audioskript auf eine Reihe von Grundsätzen für die Erstellung von Audiodeskriptionen im deutschsprachigen Raum verständigt. Diese finden Sie unter anderem hier:

In einer weiteren Runde mit der FFA (Filmförderungsanstalt) und Expert*innen aus der Filmwirtschaft wurden diese Richtlinien für das Kino erweitert und von der FFA im Januar 2017 festgelegt. Wir von Hörfilm e.V. waren dabei – und haben uns dafür eingesetzt, dass blinde und sehbehinderte Kollegen weiter einen Platz in der Manuskripterstellung haben und so dafür sorgen, dass zielgruppengerechte Hörfilm entstehen:

„Die Einbindung von qualifizierten blinden und sehbehinderten Audiodeskriptor*innen in den Erstellungsprozess der Audiodeskription im Sinne einer optimalen und zielgruppengerechten Filmbeschreibung erforderlich. Zumindest eine gründliche Abnahme des Manuskriptes durch eine*n blinde*n/sehgeschädigte*n und eine*n sehende*n Redakteur*in ist Minimalstandard.“

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